Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Hier müssen Sie die Grundbetreuungsstunden gem. DGUV Vorschrift 2 einhalten. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf. Unsere Beratung wird hauptsächlich digital durchgeführt, allerdings ist es teilweise notwendig, örtliche Begehungen durchzuführen.
Schulungen Arbeitssicherheit / Brandschutz
In unserem Schulungsbereich können Sie sich für notwendige oder sinnvolle Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz anmelden. Alle Schulungen sind digital und können bei freier Zeiteinteilung durchgeführt werden. So haben Sie weder Reisekosten, noch zeitliche Einschränkungen.
Einige Unternehmen sind aufgrund Ihrer Tätigkeit, Größe oder Gefährdung verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Wenn Sie diese Aufgabe nicht intern vergeben können oder wollen, bieten wir Ihnen hier durch unsere Fachleute kompetente Beratung an.
Ihr Unternehmen ist zertifiziert oder soll zertifiziert werden? Dann können wir Sie dabei unterstützen.